28 O 554/12•Landgericht Köln, 2015-03-04, 28 O 554/12
Full text
Landgericht Köln — 28 O 554/12 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-04
Aktenzeichen: 28 O 554/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0304.28O554.12.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
I. Dem Beklagten wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten
v e r b o t e n
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II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 3/4 und der Beklagte 1/4.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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