116 KLs 2/12•Landgericht Köln, 2015-07-09, 116 KLs 2/12
Full text
Landgericht Köln — 116 KLs 2/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-09
Aktenzeichen: 116 KLs 2/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0709.116KLS2.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagten K, O , J und P sind der Untreue in zwei Fällen, der Angeklagte E des fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften schuldig.
Es werden deshalb verurteilt:
Der Angeklagte J zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von zwei Jahren und zehn Monaten,
die Angeklagten K und P jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von zwei Jahren,
der Angeklagte O zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von einem Jahr und elf Monaten
und der Angeklagte E zu einer Geldstrafe von
90 Tagessätzen zu je 5.500,00 €.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen der Angeklagten K, O und P wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden den Angeklagten auferlegt.
Angewandte Vorschriften:
Hinsichtlich des Angeklagten J §§ 266 Abs. 1 u. 2, 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 1. Alt., 25 Abs. 2, 52, 53, 54 StGB,
hinsichtlich der Angeklagten K, O und P §§ 266 Abs. 1 u. 2, 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 1. Alt., 25 Abs. 2, 52, 53, 54, 56 StGB,
hinsichtlich des Angeklagten E § 54 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 KWG a.F., § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB.
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