115 KLs 10/15•Landgericht Köln, 2015-08-26, 115 KLs 10/15
Full text
Landgericht Köln — 115 KLs 10/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-26
Aktenzeichen: 115 KLs 10/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0826.115KLS10.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Bedrohung und Sachbeschädigung unter Einbeziehung der durch Urteil des AG Köln vom 28.04.2014 (Az. 642 Ds 553/13) verhängten Strafe und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe in ihre Einzelstrafen zu einer Gesamtgeldstrafe von
einhundertundzwanzig (120) Tagessätzen zu je zehn (10) EUR
verurteilt.
Der Angeklagte wird wegen Bedrohung in zwei Fällen, Sachbeschädigung in drei Fällen, Körperverletzung sowie gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall davon in Tateinheit mit Nötigung und versuchtem Diebstahl, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei (2) Jahren und drei (3) Monaten
verurteilt.
Im Übrigen wird er freigesprochen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt worden sind. Ferner trägt er die notwendigen Auslagen des Nebenklägers. Soweit Freispruch erfolgt bzw. das Verfahren gegen den Angeklagten gem. § 154 Abs. 2 StPO teilweise eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Angewendete Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 240, 241 Abs. 1, 242 Abs. 1 und 2, 303 Abs. 1, 303c, 21, 22, 23, 52, 53, 55 StGB.
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