Landgericht Köln, 2015-08-26, 115 KLs 10/15

115 KLs 10/15Cantonal CourtAug 26, 2015

Full text

Landgericht Köln — 115 KLs 10/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-26

Aktenzeichen: 115 KLs 10/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0826.115KLS10.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Bedrohung und Sachbeschädigung unter Einbeziehung der durch Urteil des AG Köln vom 28.04.2014 (Az. 642 Ds 553/13) verhängten Strafe und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe in ihre Einzelstrafen zu einer Gesamtgeldstrafe von

einhundertundzwanzig (120) Tagessätzen zu je zehn (10) EUR

verurteilt.

Der Angeklagte wird wegen Bedrohung in zwei Fällen, Sachbeschädigung in drei Fällen, Körperverletzung sowie gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall davon in Tateinheit mit Nötigung und versuchtem Diebstahl, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei (2) Jahren und drei (3) Monaten

verurteilt.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt worden sind. Ferner trägt er die notwendigen Auslagen des Nebenklägers. Soweit Freispruch erfolgt bzw. das Verfahren gegen den Angeklagten gem. § 154 Abs. 2 StPO teilweise eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

Angewendete Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 240, 241 Abs. 1, 242 Abs. 1 und 2, 303 Abs. 1, 303c, 21, 22, 23, 52, 53, 55 StGB.

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