Landgericht Köln, 2016-03-03, 81 O 118/15

81 O 118/15Cantonal CourtMar 3, 2016

Full text

Landgericht Köln — 81 O 118/15 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-03

Aktenzeichen: 81 O 118/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0303.81O118.15.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben Zahlungsaufforderungen unter Hinweis auf die Gefahr einer Schufa-Meldung auszusprechen, wenn der Adressat des Schreibens der geltend gemachten Forderung bereits widersprochen hat:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

II.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 246,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3.12.2015 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.

III.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

IV.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.