2 O 355/14•Landgericht Köln, 2016-03-17, 2 O 355/14
Full text
Landgericht Köln — 2 O 355/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-17
Aktenzeichen: 2 O 355/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0317.2O355.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.838,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.964,45 EUR seit dem 2.6.2014, aus 1.488,45 € seit dem 3.6.2014 und aus 386,02 € seit dem 11.6.2014 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw, Marke: Ford, Typ: Focus, Fahrzeug-Ident-Nr.: ###### zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte seit dem 11.6.2014 in Annahmeverzug befindet.
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 321,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.2.2016 zu zahlen.
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 201,71 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3.6.2014 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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