36 O 65/15•Landgericht Köln, 2016-03-29, 36 O 65/15
Full text
Landgericht Köln — 36 O 65/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-29
Aktenzeichen: 36 O 65/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0329.36O65.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 7.333,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.900,00 € seit dem 21.01.2015, aus 3.470,28 € seit dem 16.01.2015 und aus 1.962,87 € seit dem 12.03.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 702,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.05.2015 zu zahlen.
Die Kosten für das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen U vom 08.01.2016 trägt die Beklagte. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 9/10 und der Kläger zu 1/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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