117 KLs 19/15•Landgericht Köln, 2016-04-14, 117 KLs 19/15
Full text
Landgericht Köln — 117 KLs 19/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-14
Aktenzeichen: 117 KLs 19/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0414.117KLS19.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte G wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte N wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von
1 Jahr und 9 Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Beiden Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihre Führerscheine werden eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, den Angeklagten nicht vor Ablauf von 3 Jahren und 6 Monaten eine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewandte Vorschriften:
§§ 222, 56 Abs. 1 und 2, 69 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2, 69a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 StGB
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