Landgericht Köln, 2016-05-18, 20 S 1/16

20 S 1/16Cantonal CourtMay 18, 2016

Full text

Landgericht Köln — 20 S 1/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-18

Aktenzeichen: 20 S 1/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0518.20S1.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27.11.2015 – 124 C 344/15 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313 a, 540 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Das Amtsgericht Köln hat durch Urteil vom 27.11.2015 – Az.: 124 C 344/15 festgestellt, dass der Leistungsfall betreffend der Angelegenheit „Widerruf Darlehensvertrag gegen die L-Bank Köln mit der Darlehensnummer #####/####“ eingetreten ist und die Beklagtenseite den Klägern Deckung für die außergerichtliche Vertretung zu gewähren hat. Mit der Berufung verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.

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