20 S 1/16•Landgericht Köln, 2016-05-18, 20 S 1/16
Full text
Landgericht Köln — 20 S 1/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-18
Aktenzeichen: 20 S 1/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0518.20S1.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27.11.2015 – 124 C 344/15 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313 a, 540 Abs. 1 ZPO abgesehen.
Das Amtsgericht Köln hat durch Urteil vom 27.11.2015 – Az.: 124 C 344/15 festgestellt, dass der Leistungsfall betreffend der Angelegenheit „Widerruf Darlehensvertrag gegen die L-Bank Köln mit der Darlehensnummer #####/####“ eingetreten ist und die Beklagtenseite den Klägern Deckung für die außergerichtliche Vertretung zu gewähren hat. Mit der Berufung verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.
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