113 KLs 34/15•Landgericht Köln, 2016-05-23, 113 KLs 34/15
Full text
Landgericht Köln — 113 KLs 34/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-23
Aktenzeichen: 113 KLs 34/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0523.113KLS34.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig.
Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren und 9 Monaten
verurteilt.
Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 3 Jahren und 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.
Angewandte Vorschriften:
§§ 222, 315c Abs. 1 Nr. 2 b), Abs. 3 Nr. 1, 69 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 2, 69a Abs. 1 S. 1, Abs. 4 StGB
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