Landgericht Köln, 2016-06-01, 28 O 84/16

28 O 84/16Cantonal CourtJun 1, 2016

Full text

Landgericht Köln — 28 O 84/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-01

Aktenzeichen: 28 O 84/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0601.28O84.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 30.03.2016 wird zurückgewiesen.

  2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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