22 O 435/14•Landgericht Köln, 2016-06-02, 22 O 435/14
Full text
Landgericht Köln — 22 O 435/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-02
Aktenzeichen: 22 O 435/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0602.22O435.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger und der Drittwiderbeklagte tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Im Übrigen tragen die Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu 99 % und der Drittwiderbeklagte zu 1 %.
Das Urteil ist im Verhältnis zum Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe
110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Drittwiderbeklagte kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, der Beklagte leistet zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe.
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