21 O 528/14•Landgericht Köln, 2016-06-28, 21 O 528/14
Full text
Landgericht Köln — 21 O 528/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-28
Aktenzeichen: 21 O 528/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0628.21O528.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.038,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.11.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und der Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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