Landgericht Köln, 2016-09-12, 151 Ns 149/16

151 Ns 149/16Cantonal CourtSep 12, 2016

Full text

Landgericht Köln — 151 Ns 149/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-12

Aktenzeichen: 151 Ns 149/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0912.151NS149.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. kleine Strafkammer

Tenor

Auf die Berufungen der Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 24.02.2016 (581 Ls 420/15) unter Verwerfung der Berufung des Angeklagten F im Übrigen aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Angeklagten B und D werden freigesprochen.

Der Angeklagte F wird wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von

einem Jahr und 3 Monaten

verurteilt.

Die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten B und D trägt die Staatskasse.

Im Übrigen trägt der Angeklagte F die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.