5 O 425/14•Landgericht Köln, 2017-01-31, 5 O 425/14
Full text
Landgericht Köln — 5 O 425/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-31
Aktenzeichen: 5 O 425/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0131.5O425.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.664.513,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.03.2012 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 19.845,51 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.01.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die ihr von der Q1 Versicherungsmakler GmbH & Cie. KG im Sicherungsabtretungsvertrag vom 06.06.2011 abgetretenen Ansprüche an den Kläger rückabzutreten.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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