28 O 324/16•Landgericht Köln, 2017-03-15, 28 O 324/16
Full text
Landgericht Köln — 28 O 324/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-15
Aktenzeichen: 28 O 324/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0315.28O324.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
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Die einstweilige Verfügung vom 16.11.2016 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass im Tenor zu I.b) die Worte „Rechtsradikalen das Podium nehmen“ sowie "und vertritt rechtsradikale Positionen" entfallen.
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Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung vom 16.11.2016 aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass insoweit zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens tragen der Verfügungskläger zu 1/6 und die Verfügungsbeklagte zu 5/6.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Tenors zu 1 für den Verfügungskläger ohne Sicherheitsleistung. Im Übrigen kann der Verfügungskläger die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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