13 S 39/16•Landgericht Köln, 2017-03-29, 13 S 39/16
Full text
Landgericht Köln — 13 S 39/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-29
Aktenzeichen: 13 S 39/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0329.13S39.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 03.02.2016 (Az. 26 C 66/15) teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Klageantrag ist dem Grunde nach im Hinblick auf die Rechnungen der Klägerin vom 28.06.2011 (Trinkwasser), vom 14.10.2011 (Abwasser), vom 19.12.2011 (Trinkwasser) und vom 19.12.2011 (Abwasser) gerechtfertigt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Im Umfang der Aufhebung wird die Sache wegen der Höhe der Ansprüche der Klägerin zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Brühl zurückverwiesen, welches auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.
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Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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