Landgericht Köln, 2017-04-27, 14 O 286/14

14 O 286/14Cantonal CourtApr 27, 2017

Full text

Landgericht Köln — 14 O 286/14 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-27

Aktenzeichen: 14 O 286/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0427.14O286.14.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang er die Originaltonbandaufnahmen, die im Rahmen der Erstellung der Memoiren des Klägers von diesem besprochen und vom Beklagten aufgenommen wurden, in schriftlicher, digitaler oder sonstiger Form vervielfältigt hat und/oder hat vervielfältigen lassen, und zwar unter genauer Angabe, wann er welche Vervielfältigungen erstellt hat bzw. hat erstellen lassen und unter genauer Beschreibung der Zahl und Art der hergestellten Vervielfältigungsstücke sowie unter Angabe zu deren Verbleib.

Der weitergehende Auskunftsantrag wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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