Landgericht Köln, 2017-07-05, 28 O 9/17

28 O 9/17Cantonal CourtJul 5, 2017

Full text

Landgericht Köln — 28 O 9/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-05

Aktenzeichen: 28 O 9/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0705.28O9.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung in Höhe von 220.000,- EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 21.03.2017 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 516,69 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 21.03.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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