24 O 155/17•Landgericht Köln, 2017-10-19, 24 O 155/17
Full text
Landgericht Köln — 24 O 155/17 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-19
Aktenzeichen: 24 O 155/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1019.24O155.17.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine vollständige Datenauskunft im Sinne von § 34 Bundesdatenschutzgesetz zu erteilen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500 €. Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages.
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