16 O 99/17•Landgericht Köln, 2017-11-07, 16 O 99/17
Full text
Landgericht Köln — 16 O 99/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-07
Aktenzeichen: 16 O 99/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1107.16O99.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 137.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Juli 2013 sowie an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.611,93 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.194,90 € seit dem 4. November 2016 und aus 417,03 € seit dem 02.03.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 26 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 74 %.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagten ohne Sicherheitsleistung. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, soweit nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.