323 KLs 2/16•Landgericht Köln, 2017-11-07, 323 KLs 2/16
Full text
Landgericht Köln — 323 KLs 2/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-07
Aktenzeichen: 323 KLs 2/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1107.323KLS2.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr in zwei. Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten und einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen á 60 Euro
verurteilt.
Die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen; soweit er verurteilt wurde.
Hinsichtlich der gemäß § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO eingestellten Tatvorwürfe trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Angewandte Vorschriften: §§ 299 Abs. 2 (in der bis zum 25.11.2015 geltenden Fassung), 300 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2, 1. Alt. (in der bis zum 03.06.2016 geltenden Fassung), 41, 53, 56 Abs. 1, 3 StGB.
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