28 O 263/17•Landgericht Köln, 2017-11-08, 28 O 263/17
Full text
Landgericht Köln — 28 O 263/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-08
Aktenzeichen: 28 O 263/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1108.28O263.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 04.09.2017 wird im Kostenausspruch aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass insofern zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich derer des Widerspruchsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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