18 O 16/13•Landgericht Köln, 2018-01-22, 18 O 16/13
Full text
Landgericht Köln — 18 O 16/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-22
Aktenzeichen: 18 O 16/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0122.18O16.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 06.11.2013 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000,00 €, wegen der Kosten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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