18 O 331/17•Landgericht Köln, 2018-02-14, 18 O 331/17
Full text
Landgericht Köln — 18 O 331/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-14
Aktenzeichen: 18 O 331/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0214.18O331.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.617,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 13.455,74 EUR seit dem 29.10.2017 sowie aus 10.161,27 EUR seit dem 30.11.2017 zu zahlen.
Wegen der weitergehenden Zinsansprüche wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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