3 O 122/16•Landgericht Köln, 2018-02-20, 3 O 122/16
Full text
Landgericht Köln — 3 O 122/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-20
Aktenzeichen: 3 O 122/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0220.3O122.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11447,94 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2015 sowie 15 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 805,20 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages.
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