12 O 147/17•Landgericht Köln, 2018-05-09, 12 O 147/17
Full text
Landgericht Köln — 12 O 147/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-09
Aktenzeichen: 12 O 147/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0509.12O147.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
an den Kläger 571,44 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2017 zu zahlen sowie Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Betrag von 5.811,74 € vom 06.06.2017 bis zum 10.10.2017;
den Kläger von Ansprüchen aus der Rechnung ###### vom 07.01.2017 der C Autovermietung GmbH & Co. KG i.H.v. 1.378,16 € freizustellen;
an den Kläger weitere 71,16 € Kosten vorgerichtlicher Rechtsverfolgung nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.08.2017 zu zahlen sowie aus dem Betrag von 457,91 € seit dem 17.08.2017 bis zum 10.11.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 25 %, die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention zu 75 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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