Landgericht Köln, 2018-05-09, 12 O 147/17

12 O 147/17Cantonal CourtMay 9, 2018

Full text

Landgericht Köln — 12 O 147/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-09

Aktenzeichen: 12 O 147/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0509.12O147.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger 571,44 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2017 zu zahlen sowie Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Betrag von 5.811,74 € vom 06.06.2017 bis zum 10.10.2017;

den Kläger von Ansprüchen aus der Rechnung ###### vom 07.01.2017 der C Autovermietung GmbH & Co. KG i.H.v. 1.378,16 € freizustellen;

an den Kläger weitere 71,16 € Kosten vorgerichtlicher Rechtsverfolgung nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.08.2017 zu zahlen sowie aus dem Betrag von 457,91 € seit dem 17.08.2017 bis zum 10.11.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 25 %, die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.