39 T 71/18•Landgericht Köln, 2018-06-06, 39 T 71/18
Full text
Landgericht Köln — 39 T 71/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-06
Aktenzeichen: 39 T 71/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0606.39T71.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 39. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Betroffenen vom 06.05.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 06.05.2018 – 507a XIV (B) 134/18 wird zurückgewiesen.
Es wird festgestellt, dass die Vollstreckung der Sicherungshaft den Angeklagten bis zum 07.06.2018 in seinen Rechten verletzt hat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer. Die Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers werden nicht erhoben.
Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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