28 O 164/18•Landgericht Köln, 2018-06-11, 28 O 164/18
Full text
Landgericht Köln — 28 O 164/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-11
Aktenzeichen: 28 O 164/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0611.28O164.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
I. Auf den Antrag des Antragstellerin vom 4.5.2018 in der Fassung des Schriftsatzes vom 7.5.2018 wird gemäß den §§ 935 ff., 916 ff. ZPO, §§ 823 Abs. 1 und Abs. 2, 1004 BGB, Artt. 1 und 2 GG im Wege der
einstweiligen Verfügung
nach Anhörung der Antragsgegner angeordnet:
-
- Den Antragsgegnern wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,
v e r b o t e n,
in Bezug auf den Antragsteller zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen:
a) „…sodass wir uns gehalten sahen, die Facebook-Seite der LG Mittelrhein zu schließen; daraufhin eröffnete er die Facebook-Seite ‚Freunde der LG Mittelrhein‘… und betrieb weiter seine Mätzchen gegen den Vorstand der LG“
b) „Es gibt Mitglieder, die uns fragen: Warum schmeißt Ihr dieses A……ch nicht endlich raus!“
wie geschehen in der E-Mail der Antragsgegner vom 8.4.2018 an die Mitglieder des BCD-Vorstandes,
-
- Den Antragsgegnern zu 1 und 2 wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,
v e r b o t e n,
in Bezug auf den Antragsteller zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen:
a) „Immer wieder forderte er den Vorstand auf, die Weihnachtsfeier 2017 zu verlegen, ohne aber selber einen konstruktiven oder gar aktiven Beitrag zu leisten“
b) „Um die erste Wanderung 2018 (Veranstalter C/T) zu boykottieren, lud er über die vorgenannte Facebook-Seite Mitglieder und Gäste zum zeitgleichen Termin zu einer von ihm organisierten Wanderung ein, weil unsere Route zu gefährlich sei.“
wie geschehen in der E-Mail der Antragsgegner vom 8.4.2018 an die Mitglieder des BCD-Vorstandes,
-
II. Im übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
-
III. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 1/3 und die Antragsgegner zu 2/3.
-
IV. Streitwert: 15.000 Euro.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.