Landgericht Köln, 2018-06-14, 118 KLs 6/14

118 KLs 6/14Cantonal CourtJun 14, 2018

Full text

Landgericht Köln — 118 KLs 6/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-14

Aktenzeichen: 118 KLs 6/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0614.118KLS6.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte A wird wegen Untreue in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur Steuerhinterziehung, und wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Der Angeklagte B wird wegen Untreue in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur Steuerhinterziehung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

1 Jahr

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Der Angeklagte C wird wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von

100 Tagessätzen zu je 4.100 €

verurteilt.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen, soweit sie verurteilt worden sind. Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last.

Angewandte Vorschriften:

für den Angeklagten A

§§ 266 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. 263 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4, 25 Abs. 2, 27, 49 Abs. 1, 52, 53 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung

für den Angeklagten B

§§ 266 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. 263 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4, 25 Abs. 2, 27, 49 Abs. 1, 52, 53 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung

für den Angeklagten C

§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung

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