Landgericht Köln, 2018-07-18, 28 O 355/17

28 O 355/17Cantonal CourtJul 18, 2018

Full text

Landgericht Köln — 28 O 355/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-18

Aktenzeichen: 28 O 355/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0718.28O355.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 05.12.2017 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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