28 O 282/17•Landgericht Köln, 2018-08-01, 28 O 282/17
Full text
Landgericht Köln — 28 O 282/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-01
Aktenzeichen: 28 O 282/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0801.28O282.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an dem Komplementär, zu unterlassen
a) in Bezug auf den Kläger zu 1. zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Nach der Trennung küsst er schon wieder eine andere
[Damit hätte keiner gerechnet!] … und jetzt küsst er schon wieder eine andere. […] Am helllichten Tag wurde der Moderator an der Hamburger U-Bahn-Haltestelle Landungsbrücken beim Knutschen mit einer 21 Jahre jüngeren Frau erwischt. [P ist Literaturwissenschaftlerin und Buchautoren. Vor Kurzem erschien ihr Ratgeber E(Wissenschaftsverlag Springer, ab 9,99 €). Darin verrät die attraktive Blondine, warum es so wichtig ist, Handy, facebook & Co. auch mal auszulassen.] Ob sie selbst diesen Rat befolgt hat, als sie mit L kuschelte? Die zwei wirkten wie frisch verliebte Turteltäubchen, die nicht voneinander lassen können. Ja, haben die denn kein Zuhause? … Hat er an seine Familie gedacht, als er seine junge Dozentin in aller Öffentlichkeit auf den Mund küsste? Wohl kaum.“,
b) in Bezug auf die Klägerin zu 2. zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Nach der Trennung küsst er schon wieder eine andere
[…]
[Damit hätte keiner gerechnet!] … und jetzt küsst er schon wieder eine andere. […] Am helllichten Tag wurde der Moderator an der Hamburger U-Bahn-Haltestelle Landungsbrücken beim Knutschen mit einer 21 Jahre jüngeren Frau erwischt. […]
Ob sie selbst diesen Rat befolgt hat, als sie mit L kuschelte? Die zwei wirkten wie frisch verliebte Turteltäubchen, die nicht voneinander lassen können. Ja, haben die denn kein Zuhause? … Hat er an seine Familie gedacht, als er seine junge Dozentin in aller Öffentlichkeit auf den Mund küsste? Wohl kaum.“,
wie jeweils in „Tx“ Nr. 28 vom 06.07.2016 auf Seite 10 geschehen;
- Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an dem Komplementär, zu unterlassen,
a) in Bezug auf den Kläger zu 1. zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Kurz nach der Trennung L Er küsst schon eine andere! … N2! … Nur vier Wochen nach der Trennung knutscht er eine andere Frau … Er fährt offenbar voll auf sie ab! An einer U-Bahn-Station küsste der TV-da ganz ungeniert seine junge ‚Begleiterin‘! … Gerade mal vier Wochen sind seit Bekanntgabe der Trennung von seiner Frau C … vergangen – schon knutscht er eine andere. Da hat sich Mann aber schnell getröstet. Mal wieder typisch! … An der U-Bahn-Haltestelle ‚Landungsbrücken‘ in Hamburg gab es … kein HALTEN mehr. Immer wieder busselte und umarmte der die junge Frau, laut ‚Bild‘ eine 30-jährige Buchautorin und Uni-Dozentin aus Bayern. Mit Doktortitel! Ihre Küsse scheinen ihm ja gut zu schmecken.“,
b) in Bezug auf die Klägerin zu 2. zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Kurz nach der Trennung L Er küsst schon eine andere! … [N2!] … Nur vier Wochen nach der Trennung knutscht er eine andere Frau … Er fährt offenbar voll auf sie ab! An einer U-Bahn-Station küsste der TV-da ganz ungeniert seine junge ‚Begleiterin‘! … [Gerade mal vier Wochen sind seit Bekanntgabe der Trennung von seiner Frau C … vergangen] – schon knutscht er eine andere. Da hat sich Mann aber schnell getröstet. Mal wieder typisch! … An der U-Bahn-Haltestelle ‚Landungsbrücken‘ in Hamburg gab es … kein HALTEN mehr. Immer wieder busselte und umarmte der die junge Frau, laut ‚Bild‘ eine 30-jährige Buchautorin und Uni-Dozentin aus Bayern. Mit Doktortitel! Ihre Küsse scheinen ihm ja gut zu schmecken.“,
c) das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Kläger erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
-Es folgt eine Bilddarstellung- ,
wie jeweils in „Eo“ Nr. 27 vom 02.07.2016 auf Seite 8 geschehen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1. einen Betrag i.H.v. 560,31 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 13.10.2017 zu zahlen;
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2. einen Betrag i.H.v. 560,31 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 13.10.2017 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1. zu 11 %, die Klägerin zu 2. zu 19 % und die Beklagte zu 70 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Tenors zu 1. und 2. gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von je 20.000,- EUR, hinsichtlich des Tenors zu 3. bis 5. gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Forderung.
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