14 O 271/18•Landgericht Köln, 2018-08-14, 14 O 271/18
Full text
Landgericht Köln — 14 O 271/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-14
Aktenzeichen: 14 O 271/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0814.14O271.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihren Geschäftsführern/Vorständen, für jeden Fall der Zuwiderhandlung
v e r b o t e n,
a) Die Fotografie
Bilddatei entfernt
öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wenn dies geschieht, wie aus der Anlage Ast2 ersichtlich;
und/oder
b) die Fotografie
Bilddatei entfernt
öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen und/oder öffentlich zur Schau zu stellen und/oder öffentlich zur Schau stellen zu lassen, wenn dies geschieht, wie aus der Anlage Ast2 und/oder Anlage Ast3 ersichtlich
und/oder
c) die Fotografie
Bilddatei entfernt
öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wenn dies geschieht wie aus der Anlage ASt2 und/oder ASt4 ersichtlich
und/oder
d) die Fotografie
Bilddatei entfernt
öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wenn dies geschieht wie aus der Anlage ASt2 und/oder ASt4 ersichtlich
und/oder
e) die Fotografie
Bilddatei entfernt
öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wenn dies geschieht wie aus der Anlage ASt2 und/oder ASt 6 ersichtlich
und/oder
f) die Fotografie
g)
Bilddatei entfernt
öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen und/oder öffentlich zur Schau zu stellen und/oder öffentlich zur Schau stellen zu lassen, wenn dies geschieht wie aus der Anlage ASt2 und/oder ASt7
und/oder
h) die Fotografie
Bilddatei entfernt
öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wenn dies geschieht wie aus der Anlage ASt2 und/oder ASt 8 ersichtlich
und/oder
i) die Fotografie
Bilddatei entfernt
öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wenn dies geschieht wie aus der Anlage ASt2 und/oder ASt 9 ersichtlich
und oder
j) die Fotografie
Bilddatei entfernt
öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wenn dies geschieht wie aus der Anlage ASt2 und/oder ASt 10 ersichtlich
Die Kosten des Verfahrens werden Antragsgegnerin auferlegt.
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