31 O 376/17•Landgericht Köln, 2018-09-18, 31 O 376/17
Full text
Landgericht Köln — 31 O 376/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-18
Aktenzeichen: 31 O 376/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0918.31O376.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen an einem Geschäftsführer, zu unterlassen,
zur Förderung der Dienstleistungen eines Versicherungsmaklers für die Bewerbung von Kfz-Versicherungsvergleichen mit einer „NIRGENDWO GÜNSTIGER GARANTIE“ zu werben, wenn dies geschieht wie in den Werbespots, die auf den nachfolgend eingeblendeten Screenshots zu sehen sind, und wie in der nachfolgend eingeblendeten Anlage K 16, Bl. 1:
(es folgen weitere Bilddarstellungen)
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- Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2743,43 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Unterlassungstenors zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000,00 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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