20 O 474/16•Landgericht Köln, 2019-02-20, 20 O 474/16
Full text
Landgericht Köln — 20 O 474/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-20
Aktenzeichen: 20 O 474/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0220.20O474.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die von Herrn C auf die Beklagte erfolgte Übertragung des Eigentums an der im Grundbuch des Amtsgerichts Köln, Wohnungs- /Teileigentumsgrundbuch von M , Bl. 2066, eingetragenen Wohnung Sstraße ## (gemäß Aufteilungsplan Nr. 2) sowie der im Grundbuch des Amtsgerichts Köln, Wohnungs –/Teileigentumsgrundbuch von M , Bl. 2080, eingetragenen Wohnung Sstraße ## (gemäß Aufteilungsplan Nr. 3) gemäß des vor dem Notar L beurkundeten Übertragungsvertrages vom 31.10.2013 (UR.Nr.: XXXX/2013) wegen Geschäftsunfähigkeit des Erblassers unwirksam ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu 5 % und die Beklagte zu 95 %.
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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