Landgericht Köln, 2019-03-29, 32 O 16/19

32 O 16/19Cantonal CourtMar 29, 2019

Full text

Landgericht Köln — 32 O 16/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-29

Aktenzeichen: 32 O 16/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0329.32O16.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin € 5.186,24 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2017 sowie € 297,62 nicht anrechenbare vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten als Gesamtschuldner zu zahlen.

  2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 53 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 47 %.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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