32 O 16/19•Landgericht Köln, 2019-03-29, 32 O 16/19
Full text
Landgericht Köln — 32 O 16/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-29
Aktenzeichen: 32 O 16/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0329.32O16.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin € 5.186,24 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2017 sowie € 297,62 nicht anrechenbare vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten als Gesamtschuldner zu zahlen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 53 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 47 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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