12 O 393/18•Landgericht Köln, 2019-06-05, 12 O 393/18
Full text
Landgericht Köln — 12 O 393/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-05
Aktenzeichen: 12 O 393/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0605.12O393.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.185 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.11.2018 Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs Audi A1 1.6 TDI, Fahrgestellnummer: ####, und Zahlung einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 14.858,94 € zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.358,87 € freizustellen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Annahme des Fahrzeugs in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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