103 KLs 7/19•Landgericht Köln, 2019-07-09, 103 KLs 7/19
Full text
Landgericht Köln — 103 KLs 7/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-09
Aktenzeichen: 103 KLs 7/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0709.103KLS7.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte R. wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von
6 (sechs) Jahren
verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten R. in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
1 (ein) Jahr der Freiheitsstrafe ist vor der Maßregel zu vollziehen.
Die Angeklagte Y. wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von
2 (zwei) Jahren
verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe der Angeklagten Y. wird zu Bewährung ausgesetzt.
Angewandte Vorschriften:
Für den Angeklagten R.: §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1, 25 Abs. 2, 64 StGB
Für die Angeklagte Y.: §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, 25 Abs. 2, 56 StGB
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