Landgericht Köln, 2019-07-11, 24 O 410/18

24 O 410/18Cantonal CourtJul 11, 2019

Full text

Landgericht Köln — 24 O 410/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-11

Aktenzeichen: 24 O 410/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0711.24O410.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.462,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2018 Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs der Marke W vom Typ Q mit der Fahrzeugindentifizierungsnummer ##### zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der unter 1.) genannten Zug-um-Zug-Leistung in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, die durch die Beauftragung des

Prozessbevollmächtigten der Klagepartei entstandenen vorgerichtlichen

Rechtsanwaltskosten in Höhe von 573,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.04.2019 zu

zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 47 % und die Beklagte zu 53 %.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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