19 O 264/18•Landgericht Köln, 2019-08-23, 19 O 264/18
Full text
Landgericht Köln — 19 O 264/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-23
Aktenzeichen: 19 O 264/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0823.19O264.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.448,05 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 8.536,79 € seit 13.10.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs W „U“ 2,0 l TDI mit der FIN W#####.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs W „U“ 2.0 l TDI mit der FIN W##### in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 455,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.01.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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