14 O 450/18•Landgericht Köln, 2019-11-14, 14 O 450/18
Full text
Landgericht Köln — 14 O 450/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-14
Aktenzeichen: 14 O 450/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1114.14O450.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei einen Betrag in Höhe von 27.761,36 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Oktober 2018 zu zahlen,
Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des PKW W U 2,0 TDI, Fahrzeug-Ident-Nummer: #####.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klagepartei Schadensersatz für weitere Schäden zu zahlen, die aus der Manipulation des PKW W U 2,0 TDI, Fahrzeug-Ident-Nummer: ##### seit dem 14. Dezember 2018 entstanden sind und weiterhin entstehen werden.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs PKW W U 2,0 TDI, Fahrzeug-Ident-Nummer: ##### in Annahmeverzug befindet.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 807,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Oktober 2018 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klagepartei zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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