24 O 193/19•Landgericht Köln, 2019-11-14, 24 O 193/19
Full text
Landgericht Köln — 24 O 193/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-14
Aktenzeichen: 24 O 193/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1114.24O193.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung zur Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages mit der T Bank, einer Zweigniederlassung der W Bank GmbH, H-Straße, ##### C, Rechtsschutz aus dem zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag (Versicherungsscheinnummer: #####) zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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