Landgericht Köln, 2019-11-14, 24 O 193/19

24 O 193/19Cantonal CourtNov 14, 2019

Full text

Landgericht Köln — 24 O 193/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-14

Aktenzeichen: 24 O 193/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1114.24O193.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung zur Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages mit der T Bank, einer Zweigniederlassung der W Bank GmbH, H-Straße, ##### C, Rechtsschutz aus dem zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag (Versicherungsscheinnummer: #####) zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.