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4 O 180/19•Landgericht Köln, 2020-02-12, 4 O 180/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-12
Aktenzeichen: 4 O 180/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0212.4O180.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.615,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2019 Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs B B1 Avant, 3.0 TDI, FIN XXX00000 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorbezeichneten Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.590,91 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem18.06.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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