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85 O 45/18•Landgericht Köln, 2020-03-12, 85 O 45/18
Entscheidungsdatum: 2020-03-12
Aktenzeichen: 85 O 45/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0312.85O45.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 19.620,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.9.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Klägerin und die Beklagte zu 2) je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) werden der Klägerin auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte zu 2) zur Hälfte. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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