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21 O 315/19•Landgericht Köln, 2021-03-02, 21 O 315/19
Entscheidungsdatum: 2021-03-02
Aktenzeichen: 21 O 315/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0302.21O315.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche ihm entstanden Kosten zu erstatten in Bezug auf die den ursprünglichen, infolge Erfüllung vor Rechtshängigkeit bereits erledigten Klageantrag aus der Klage vom 07.11.2018 betreffenden anteilig entfallenden Kosten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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