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102 KLs 31/20•Landgericht Köln, 2021-03-12, 102 KLs 31/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-12
Aktenzeichen: 102 KLs 31/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0312.102KLS31.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit versuchtem sexuellen Übergriff zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren und vier Monaten
verurteilt; im Übrigen wird er freigesprochen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin soweit er verurteilt wurde. Im Umfang des Freispruchs fallen die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.
Angewendete Vorschriften: §§ 176 Abs. 1; 177 Abs. 2 Nr. 1, 22, 23; 52 StGB
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