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11 S 652/20•Landgericht Köln, 2021-05-21, 11 S 652/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-21
Aktenzeichen: 11 S 652/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0521.11S652.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.08.2020 – Az.: 270 C 24/20 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 732,58 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.01.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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