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15 O 310/20•Landgericht Köln, 2021-05-27, 15 O 310/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-27
Aktenzeichen: 15 O 310/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0527.15O310.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.538,77 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.10.2020 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der vorbezeichnete Anspruch des Klägers aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung der Beklagten herrührt.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 382,59 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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