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108 KLs 24/21•Landgericht Köln, 2022-06-02, 108 KLs 24/21
Entscheidungsdatum: 2022-06-02
Aktenzeichen: 108 KLs 24/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0602.108KLS24.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. große Strafkammer
Die Angeklagte wird wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen zu einer Gesamtstrafe von
fünf Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe
verurteilt. Im Übrigen wird die Angeklagte freigesprochen.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens im Umfang ihrer Verurteilung. Soweit die Angeklagte freigesprochen wurde fallen ihre notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.
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