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28 O 41/21•Landgericht Köln, 2022-08-17, 28 O 41/21
Entscheidungsdatum: 2022-08-17
Aktenzeichen: 28 O 41/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0817.28O41.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem Vorstandsvorsitzenden zu vollstrecken ist, zu unterlassen,
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro.
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