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14 O 29/21•Landgericht Köln, 2022-09-29, 14 O 29/21
14 O 29/21Cantonal CourtSep 29, 2022
Zur Haftung der Betreiberin eines Content Delivery Networks sowie eines DNS-Resolver Dienstes als Täterin betreffend Urheberrechtsverletzungen über eine sog. Warez-Seite, auf der Links zum Download eines gesamten Musikalbums vorgehalten wurden.
Entscheidungsdatum: 2022-09-29
Aktenzeichen: 14 O 29/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0929.14O29.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Normen: ZPO § 253, UrhG § 15 Abs. 3, UrhG § 19 a, UrhG 97 Abs. 1, TMG § 8, TMG § 9
Zur Haftung der Betreiberin eines Content Delivery Networks sowie eines DNS-Resolver Dienstes als Täterin betreffend Urheberrechtsverletzungen über eine sog. Warez-Seite, auf der Links zum Download eines gesamten Musikalbums vorgehalten wurden.
Die Beklagte wird verurteilt,
auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
das Musikalbum „I" bzw. „I" der Künstlerin T D mit den Musikaufnahmen
Titel entfernt
über den gegenwärtig „E" genannten Internetdienst insbesondere mit der Domain „Url entf." öffentlich zugänglich zu machen, wie geschehen unter den Hyperlinks
Link entfern
für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Domain Name Server auf das Musikalbum „I" bzw. „I" der Künstlerin T D mit den Musikaufnahmen
Titel entfernt
über den gegenwärtig „E" genannten Internetdienst insbesondere mit der Domain „Url entf." zu verweisen, wie geschehen unter den Hyperlinks
Link entfernt
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Verurteilung zu 1. und zu 2. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 10.000,00 EUR, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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